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Mehr Service und Transparenz für Vereine
Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestehenden Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
Jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.
Die Abfrage erfolgt über die Eingabe
der im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl oder
von Bestandteilen des Vereinsnamens, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz
So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen (zB Suche nach Auflistung von mehreren Vereinen nach bestimmten Kriterien) sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Falls Sie bei Ihrer Suche keinen Treffer erzielen sollten, versuchen Sie bitte, den Verein durch Eingabe von charakteristischen Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, eindeutig bestimmbar zu machen.
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